Kennenlernvorteil
10 % Preisvorteil auf die ersten 10 Stunden – einmalig je Neukunde.
Informationen zur barrierearmen und möglichst zugänglichen Nutzung von artemicare.at und zu unseren laufenden Verbesserungen.
artemicare möchte die Website so gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen verständlich, bedienbar und wahrnehmbar ist – unabhängig von Alter, Sehvermögen, motorischen Einschränkungen oder der verwendeten Eingabemethode.
Für bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr kann in Österreich seit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gelten. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Anwendungsbereich ausgenommen sein. Unabhängig von einer konkreten gesetzlichen Verpflichtung orientieren wir die Weiterentwicklung an anerkannten Grundsätzen der digitalen Barrierefreiheit und – soweit sinnvoll – an WCAG 2.2 auf Niveau AA.
Die Website enthält umfangreiche interaktive Bereiche, ältere UI-Komponenten und einzelne visuelle Spezialeffekte. Deshalb können in Teilbereichen noch Einschränkungen bei Kontrast, Fokusreihenfolge, sehr starker Vergrößerung oder bestimmten Screenreader-Konstellationen auftreten. Diese Punkte werden schrittweise geprüft und korrigiert.
Einige PDF- oder Office-Dokumente wurden ursprünglich für Druck oder interne Abläufe erstellt und sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei strukturiert. Wenn Sie ein Dokument in einer zugänglicheren Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte; wir bemühen uns um eine geeignete Alternative.
Die wesentlichen Websitefunktionen sollen ohne Maus erreichbar sein. Browser-Zoom und Textvergrößerung sollen die Inhalte nicht unbrauchbar machen. Bei komplexen Tabellen oder Karten können zusätzliche horizontale Scrollbereiche notwendig sein.
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie Unterstützung beim Zugang zu Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@artemicare.at oder telefonisch unter 0676 6529610. Bitte nennen Sie möglichst die betroffene Seite/Funktion und die Art der Barriere.
Soweit das Barrierefreiheitsgesetz auf eine konkrete Dienstleistung anwendbar ist, wird es in Österreich durch das Sozialministeriumservice vollzogen. Informationen zum BaFG und zur Marktüberwachung finden Sie beim Sozialministeriumservice.
Barrierefreiheit wird als fortlaufender Qualitätsprozess behandelt. Neue Funktionen und wesentliche Änderungen sollen zunehmend gegen die relevanten Anforderungen geprüft werden.
Stand: 30.08.2026
Klare Vorteile ohne Rechenarbeit. Wir berücksichtigen automatisch die für Sie beste verfügbare Variante.
Wählen Sie Ihren voraussichtlichen Monatsbedarf. Sie sehen sofort, welcher Vorteil typischerweise relevant wird – die verbindliche Bestpreisprüfung erfolgt bei Ihrer Anfrage.
10 % Preisvorteil auf die ersten 10 Stunden – einmalig je Neukunde.
Ab 10 Std./Monat 5 %, ab 20 Std. 8 %, ab 40 Std. 10 % – sofern der jeweilige Stundenumfang pro Monat erreicht wird.
100 € für Sie · 50 € Startguthaben für Neukunden. Beide Gutschriften werden erst nach den jeweiligen Leistungsschwellen freigegeben.
10 % Preisvorteil auf die Leistungen der zweiten betreuten Person im selben Haushalt.
Bedarf, Kosten und mögliche Förderung gemeinsam einordnen – kostenlos und unverbindlich.
Pro Abrechnungszeitraum gilt grundsätzlich nur ein leistungsbezogener Hauptrabatt. Prozentuale Vorteile sind nicht beliebig kombinierbar; maximal 12 % prozentualer Gesamtrabatt.
Bei mehreren möglichen Vorteilen wird die für Sie günstigste zulässige Variante berücksichtigt. Guthaben sind nicht bar auszahlbar.