Antrag stellen
Pflegegeld wird grundsätzlich auf Antrag gewährt. Die zuständige Stelle hängt von der persönlichen Versicherungssituation ab.
Pflegegeld, 24-Stunden-Betreuung, Unterstützung nach Krankheit und private Alltagshilfe funktionieren in Österreich unterschiedlich. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt, mit klaren Voraussetzungen, offiziellen Quellen und dem passenden nächsten Schritt.
Sie müssen nicht vorab wissen, welche Leistung, Förderung oder öffentliche Stelle zuständig ist. Entscheidend ist zuerst, was im Alltag konkret gebraucht wird. Danach lässt sich sauber einordnen, welche private Unterstützung sofort möglich ist und welche Ansprüche zusätzlich geprüft werden sollten.
Pflegegeld ist eine zweckgebundene Geldleistung zur teilweisen Abdeckung pflegebedingter Mehraufwendungen. Entscheidend ist der tatsächliche Pflegebedarf.
Wenn rund um die Uhr Betreuung notwendig ist, kann bei Pflegegeld ab Stufe 3 und weiteren Voraussetzungen eine Bundesförderung möglich sein.
Nach Krankheit, Operation oder Reha kann kurzfristig praktische Unterstützung nötig sein. Kostenträger und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Situation.
Wenn Angehörige dauerhaft organisieren, begleiten oder Betreuung auffangen, schaffen planbare Einsätze verlässliche Freiräume.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Begleitung außer Haus können unabhängig von einer Pflegegeldstufe privat vereinbart werden.
Hilfsmittel, Wohnungsvorbereitung und kleine praktische Anpassungen können Alltag und Rückkehr nach Hause deutlich erleichtern.
Pflegegeld soll einen Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen abdecken. Es wird in sieben Stufen gewährt und muss grundsätzlich beantragt werden.
ARTEMICARE kann bei der praktischen Vorbereitung helfen. Über Anspruch und Pflegegeldstufe entscheidet ausschließlich die zuständige öffentliche Stelle.
Die Einstufung richtet sich nach dem tatsächlichen, regelmäßig notwendigen Pflegebedarf – nicht allein nach einer Diagnose.
Pflegegeld wird grundsätzlich auf Antrag gewährt. Die zuständige Stelle hängt von der persönlichen Versicherungssituation ab.
Medizinische Unterlagen und eine realistische Beschreibung des täglichen Unterstützungsbedarfs helfen bei der Begutachtung.
Eine Ärztin/ein Arzt oder eine Pflegefachkraft erhebt den regelmäßigen Pflegebedarf und erstellt einen Bericht.
Nach der Entscheidung werden Pflegegeldstufe und monatlicher Betrag schriftlich mitgeteilt.
Für eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung gelten eigene Voraussetzungen. Pflegegeld, Betreuungsbedarf, Einkommensgrenzen und Betreuungsmodell werden getrennt geprüft.
Verbindliche Voraussetzungen und aktuelle Förderbeträge finden Sie bei oesterreich.gv.at bzw. beim Sozialministeriumservice.
Förderung der 24-Stunden-Betreuung ↗Viele Belastungen entstehen lange bevor ein Pflegegeldanspruch besteht – oder unabhängig davon. Wenn Haushalt, Wege, Termine, Tagesstruktur oder die Entlastung von Angehörigen nicht mehr verlässlich allein funktionieren, können artemicare-Leistungen direkt privat vereinbart werden. Entscheidend ist nicht eine Pflegestufe, sondern welche Aufgaben konkret abgenommen werden sollen, wie häufig Unterstützung gebraucht wird und welche Zeiten im Alltag wirklich helfen.
artemicare kann praktische Unterstützung organisieren und verständlich einordnen, entscheidet aber nicht über Pflegegeld, Pflegegeldstufe oder Förderansprüche. Für verbindliche Voraussetzungen, Anträge, Einstufungen und aktuelle Förderregelungen sind die zuständigen öffentlichen Stellen maßgeblich. Deshalb führen die folgenden Links direkt zu den offiziellen Informationen.
Sie müssen Pflegegeld, Förderung und private Leistungen nicht selbst auseinanderhalten. Schildern Sie uns kurz, was im Alltag gerade nicht zuverlässig funktioniert, wie oft Unterstützung gebraucht wird und ob bereits Pflegegeld oder eine andere Versorgung besteht. Wir ordnen die praktische Hilfe ein, grenzen unsere Leistungen klar ab und zeigen, welche öffentlichen Stellen bei Anspruch oder Förderung zusätzlich relevant sind.
Klare Vorteile ohne Rechenarbeit. Wir berücksichtigen automatisch die für Sie beste verfügbare Variante.
Wählen Sie Ihren voraussichtlichen Monatsbedarf. Sie sehen sofort, welcher Vorteil typischerweise relevant wird – die verbindliche Bestpreisprüfung erfolgt bei Ihrer Anfrage.
10 % Preisvorteil auf die ersten 10 Stunden – einmalig je Neukunde.
Ab 10 Std./Monat 5 %, ab 20 Std. 8 %, ab 40 Std. 10 % – sofern der jeweilige Stundenumfang pro Monat erreicht wird.
100 € für Sie · 50 € Startguthaben für Neukunden. Beide Gutschriften werden erst nach den jeweiligen Leistungsschwellen freigegeben.
10 % Preisvorteil auf die Leistungen der zweiten betreuten Person im selben Haushalt.
Bedarf, Kosten und mögliche Förderung gemeinsam einordnen – kostenlos und unverbindlich.
Pro Abrechnungszeitraum gilt grundsätzlich nur ein leistungsbezogener Hauptrabatt. Prozentuale Vorteile sind nicht beliebig kombinierbar; maximal 12 % prozentualer Gesamtrabatt.
Bei mehreren möglichen Vorteilen wird die für Sie günstigste zulässige Variante berücksichtigt. Guthaben sind nicht bar auszahlbar.